Sie haben von uns eine Mahnung bzw. Mahnschreiben erhalten?
Sie möchten uns etwas zu der offenen Forderung mitteilen oder hier eine Zahlung an uns vornehmen?
Bitte geben Sie stets unser Aktenzeichen an, wenn Sie uns anrufen oder eine E-Mail senden!
Zahlungen - insbesondere auch Ratenzahlungen - können Sie bequem auch über unser Zahlungsportal auf unserer Homepage www.kanzlei-feinen vornehmen.
Zur Entlastung unserer Mitarbeiter bitten wir daher die Kommunikation über E-Mail zu führen.
Wenn Sie uns anrufen, geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen und unser Aktenzeichen an.
Unser Chat - Sprechen Sie mit uns - Daten-geschützt und sicher (DSGVO-konform, deutsche Server)
Wir sind zu den üblichen Bürozeiten per Chat erreichbar, falls nicht können Sie über den Chat auch eine Nachricht senden.
Benutzen Sie ggf. nach Rücksprache die Zahlung über PayPal.
Bitte nehmen Sie hier Kontakt per Chat mit uns auf. Bitte klicken Sie auf das Fenster unten und bestätigen Sie, die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben.
Wir werden so schnell wie möglich antworten.
Telefon und AB Inkasso:
Wenn Sie uns anrufen und um einen Rückruf bitten, werden wir Sie umgehend zum gewünschten Zeitpunkt zurückrufen. Sie können natürlich auch eine E-Mail oder WhatsApp an Kanzlei Feinen senden.
0221-16 839 765
Benutzen Sie ggf. nach Rücksprache die Zahlung über PayPal.
Bezahlen mit PayPal: Hier können Sie schnell per PayPal bezahlen - die Überweisungsgebühren übernehmen wir. Für individuelle Zahlbeträge können Sie einfach und bequem mit dem PayPal.Me Service zahlen:
Einfach hier klicken: hier>> oder https://paypal.me/feinen in Ihren Browser eingeben, den Betrag angeben und senden - das ist alles.
Sie können uns auch gerne eine SMS senden - kein Telefon!: 0172-9147464
Bitte geben Sie unser Aktenzeichen an! Wir benötigen auch immer Angaben zu den Fragen im Formular.
Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihren Sachbearbeiter direkt erreichen.
Wir bitten um Verständnis, falls Ihr Sachbearbeiter telefonisch nicht sofort verfügbar ist. Hinterlassen Sie dann bitte eine Bitte um Rückruf.
Sie können uns auch immer gerne eine kurze E-Mail mit der Bitte um Rückmeldung senden oder eine Nachricht unter Angabe unseres Aktenzeichens hinterlassen.
Es empfiehlt sich die Kontaktaufnahme per E-Mail oder wählen Sie hier einen Rückruf (rechte Spalte).
Aus organisatorischen Gründen kann unsere Zentrale keine rechtlichen Auskünfte erteilen und auch keine Auskunft über den Sachstand der Aktenbearbeitung geben.
Hinweise:
Mandate zur Abwehr von Forderungen unter 600,00 EUR übernehmen wir grundsätzlich nicht. Die Verteidigung gegen Forderungen über 2.500 EUR übernehmen wir unter den folgenden Bedingungen:
1. Sie können erklären, dass die Forderung gänzlich unbegründet ist,
2. Sie können dies durch Unterlagen (Zahlungsbelege, Schreiben, E-Mails, Verträge usw.) nachweisen,
3. Sie sind bereit, die gesetzlichen Gebühren für ein zu erwartendes Gerichtsverfahren abweichend von unseren sonstigen Bedingungen in voller gesetzlicher Höhe schon bei unserer Beauftragung, als Vorschuss zu entrichten.
Im Falle einer außergerichtlichen Lösung werden die überschießenden Gebühren abgerechnet und selbstverständlich zurückerstattet.
Wenn wir Sie erfolgreich vertreten haben, muss die Gegenseite unsere gesetzlichen Kosten in voller Höhe erstatten.
Ist eine Ratenzahlung notwendig?
Können Sie die Forderung nur durch eine Ratenzahlung ausgleichen, so empfehlen wir dringend:
Bitte wenden Sie sich möglichst schnell per E-Mail (vor Ablauf der gesetzten Frist) an uns mit einem möglichst konkreten Zahlungsvorschlag, wobei die Schuld in maximal 4 Monaten, ggf. auch in 6 Monaten ausgeglichen wäre. Längere Zahlungsziele können wir nur nach telefonischer Rücksprache einräumen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Ratenzahlung besteht rechtlich nicht! Ihr Gläubiger ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Zahlung per Raten zu akzeptieren.
- Wann soll mit der Ratenzahlung begonnen werden?
- Welche Ratenhöhe ist möglich?
- Zahlungsdatum: zum 1.ten oder 15.ten eines Monats?
- Sind Sonderzahlungen möglich (einmalige Beträge zzgl. der Ratenzahlung)?
- Kommt ggf. eine Änderung der Beträge in Betracht, z.B. am Anfang höhere Raten, später niedrigere?
Wir empfehlen darüber hinaus immer eine sofortige Abschlagszahlung zumindest in Höhe der späteren Rate, da dies eine Entscheidung für eine Vereinbarung erleichtern kann.
Falls Sie uns Dokumente zukommen lassen wollen, senden Sie uns bitte diese per E-Mail oder nutzen Sie den Upload direkt von unserer Homepage hier:
Vielen Dank für Ihr Interesse!