Inkasso - Mahnung - Mahnbescheid online - deutschlandweit, in Europa und weltweit: Kosten und Ablauf
Sie können Ihre Forderung: >> hier online << eingeben oder Ihre Rechnungen per EMail übersenden. Wir melden uns umgehend zurück.
- Ihre Forderung machen wir in Europa mit einem Europäischen Mahnbescheid geltend (Anmerkungen und Länderübersicht s.u.***). Bitte beachten Sie unser Angebot für das Auslandsinkasso: Angebot>> oder fragen Sie uns!
- Ihre Forderungen können wir auch europaweit über unsere Kooperationspartner per Klageverfahren und Vollstreckung geltend machen, insbesondere bestehen Kooperationen mit unseren Partnern in: +Großbritannien +Österreich +Italien +Polen +Baltische Staaten (Estland, Lettland, Litauen).
- International verfügen wir über ein weltweites Netzwerk an Kooperationspartnern, bei denen Ihnen im außergerichtlichen Beitreibungsverfahren keine Kosten entstehen. Sehen Sie hier unser Angebot>>
Forderungen unter 600,00 EUR nehmen wir grundsätzlich nur bei Beauftragung für eine unbestimmte Vielzahl von Forderungen an. Die Abwehr von Forderungen unter 600,00 EUR übernehmen wir nicht (s.u.**). vgl. auch >>
Unser Angebot
Wir können im Wirtschaftsinkasso Konditionen anbieten, die Sie von allen Kosten - auch im Gerichtsverfahren - freistellen. Unser AngebotWir bieten an, in außergerichtlichen Verfahren keine Gebühren zu berechnen, wenn
Wir bieten Ihnen an, in Gerichtsverfahren nur die Gerichtsgebühren zu berechnen, wenn
Es ist daher möglich, mit einer Investition von 50-300 EUR je nach Höhe der Forderung einen vollstreckbaren Vollstreckungstitel bzw. ein Urteil zu erwirken. |
Kosten - Konditionen unseres Inkassobüros:
Da wir seit vielen Jahren insbesondere für ausländische Unternehmen tätig sind, die ihre Forderungen in Deutschland realisieren wollen, können wir auch Ihnen mit unserer Inkassoabteilung international übliche Konditionen anbieten ("no win, no fee" / "no cure, no pay").
Bitte beachten Sie, dass für das Auslandsinkasso gesonderte Bedingungen gelten! Fragen Sie uns!
Sie brauchen daher nicht mit Kosten für uns in Vorleistung gehen! vgl. >>
Bei einer Vielzahl von Forderungen und regelmäßiger Beauftragung können wir besondere Konditionen besprechen.
Kosten - Außergerichtliche Tätigkeit:
Für Sie fallen keine Kosten an!
1. Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Dabei werden eingehende Teilzahlungen zunächst auf entstandene Kosten verbucht.
2. Ist eine Forderung einmal nicht realisierbar (der Schuldner reagiert nicht, ist nicht auffindbar oder ist insolvent und Sie wollen von weiteren Maßnahmen absehen), erheben wir im außergerichtlichen Verfahren keine Kosten (s.u. ****).
Unser Service umfasst insbesondere:
- Prüfung der gerichtlichen Schuldnerkartei (nebst laufender Verf., Schulden), Bonitätsprüfung
- Zustellbarkeit von Post und Gerichtsdokumenten
- Prüfung laufender Insolvenzverfahren
- Schuldnerinformationen aus dem Internet und Social Networks (Facebook, Xing, Linkedin, Google+ etc) und Schuldnerermittlungen
- Ist der Schuldner noch geschäftlich tätig (Telefon, Fax, E-mail etc.),
Für dieses basic package berechnen wir ansonsten 90,00 EUR, wenn unabhängig von einem konkreten Auftrag.
Ein vollständiger Check der finanziellen Situation – advanced package – enthält das basic package plus eine umfassende Wirtschaftauskunft einer namhaften Wirtschaftsaukunftei (Adressen, Beteiligungen, Bankverbindungen, Umsatzentwicklungen usw.). Die Kosten betragen 220,00 EUR für jeden Schuldner.
Die Kosten einer einzeln beauftragten Wirtschaftsauskunft (credit report) beträgt 180,00 EUR.
Kosten - Gerichtliche Tätigkeit:
3. Sollte der Schuldner nicht zahlen oder sonst irgendwie reagieren, eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht einhalten oder die Forderung bestreiten, werden gerichtliche Schritte notwendig.
Für ein gerichtliches Verfahren sind Gerichtskosten an das Gericht nach einer gesetzlich festgelegten Tabelle zu zahlen. Diese werden von uns idR nicht verauslagt.
In einem gerichtlichen Mahnverfahren fallen nur geringe Kosten an, die von 32,00 EUR bis z.B. 92,00 EUR reichen (Forderung bis 7.000,00 EUR).
Hier können wir Ihnen noch besondere Bedingungen bieten:
3.1. Bei guten Erfolgschancen und Zahlungsfähigkeit des Schuldners berechnen wir für unsere Tätigkeit (Anwaltshonorar) zunächst keine Kosten (nur die Gerichtskosten).
Wir behalten uns aber vor, das gesamte gesetzliche Honorar und Gerichtskosten zu berechnen, wenn vom Schuldner Einspruch oder Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren eingelegt wird oder Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden (z.B. Nichtleistung, Leistungsverzug, Schlechtleistung, Mängel, Gewährleistung usw.) oder absehbar ist, dass die Forderung auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Situation des Schuldners letztlich nicht beigetrieben werden kann.
3.2. Wir prüfen bei Ihren Forderungen ob Sie keinerlei Kosten verauslagen müssen insbesondere in Fällen, in denen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Fragen Sie uns!
- Die Forderung ist außergerichtlich unbestritten oder nachweisbar anerkannt,
- Wir verfügen über eine gültige postalische Adresse über die der Schuldner erreichbar ist und uns sind alle Kontaktdaten (Tel. Fax Handy E-mail, Bankverbindungen) bekannt,
- wir über alle Unterlagen wie insbesondere Verträge, Rechnungen, Liefernachweise und Korrespondenz verfügen und
- der Schuldner noch solvent ist (kein Insolvenzverfahren, keine Schuldnereintragung, was von uns überprüft wird) und
- im Verfahren keine Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch) eingelegt werden.
Fragen Sie uns oder übersenden Sie ein kurze Fallbeschreibung per E-mail! Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot!
Sie treten die entstandenen Gebührenansprüche, die Ihnen gesetzlich gegen den Schuldner zustehen, an uns ab. Wir würden daher unsere gesetzlichen Gebühren gegen den Schuldner weiterverfolgen, sollte dieser lediglich die Hauptforderung direkt an Sie bezahlen.
Die Forderung wird bei uns überwacht und die Vermögensverhältnisse regelmäßig überprüft. Bei einer späteren Realisierung erhalten Sie dann von uns die Hauptforderung nebst Zinsen.
4. Wir berechnen erst dann die gesamten gesetzlichen Gebühren und Gerichtskosten (s.u. Tabelle 1) wenn der Schuldner im Gerichtsverfahren Widerspruch oder Einspruch einlegt und es somit zu einem regulären Streitverfahren mit Gerichtsverhandlung kommt (s.o. 3.1).
Jetzt sind für das Gericht ausführliche Schriftsätze anzufertigen und alle Unterlagen vorzulegen und es wird zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht kommen.
Selbstverständlich muss der Schuldner alle Kosten tragen, wenn wir ein Urteil gegen ihn erhalten.
Bereits geleistete Zahlungen werden natürlich angerechnet.
5. Wird die Forderung vom Schuldner bereits außergerichtlich bestritten, empfiehlt sich idR direkt eine reguläre Klage, für die wir Ihnen die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen (Tabelle 1).
Achtung! außergerichtlich entstehen keinerlei Kosten!
Anwalts- und Gerichtskosten im Gerichtsverfahren
Tabelle 1 - Gesetzliche Tabelle - Klage
Kostenübersicht über die üblicherweise im Gerichtsverfahren anfallenden Gebühren (Beträge ohne Gewähr).
In einem gerichtlichen Verfahren fallen für jeden Anwalt mindestens zwei Gebühren (sog. Verhandlungs- und Terminsgebühr), maximal 3 Gebühren (ggf. plus sog. Einigungsgebühr) an. Hinzukommen noch Kosten für Fotokopien, eine Auslagenpauschale, evtl. Reisekosten sowie die entsprechende Mehrwertsteuer darauf. Nicht enthalten sind auch Kosten eines Sachverständigengutachtens, evtl. Zeugengebühren und evtl. Vollstreckungskosten (idR 80-150 EUR).
Streitwert= | Gerichtskosten | Anwaltsgebühren | Gesamt | Gesamt |
500,00 | 105.00 | 112,50 | 217,50 | 258,83 |
1000.00 | 159.00 | 200,00 | 359.00 | 427,21 |
1500.00 | 213.00 | 287,50 | 500.50 | 595,60 |
2,000.00 | 267.00 | 375,00 | 642.00 | 763,98 |
3,000.00 | 324.00 | 502,50 | 826.50 | 983,54 |
4,000.00 | 381.00 | 630,00 | 1,011.00 | 1203,09 |
5,000.00 | 438.00 | 757,50 | 1,195.50 | 1422,65 |
6,000.00 | 495.00 | 885,00 | 1,380.00 | 1642,20 |
7,000.00 | 552.00 | 1,012,50 | 1,564.50 | 1861,76 |
8,000.00 | 609.00 | 1,140,00 | 1,749.00 | 2081,31 |
9,000.00 | 666,00 | 1,267.50 | 1,933.50 | 2300,87 |
10,000.00 | 723.00 | 1,395,00 | 2,118.00 | 2520,42 |
13,000.00 | 801.00 | 1,510,00 | 2,311.00 | 2750,09 |
16,000.00 | 879.00 | 1,625,00 | 2,504.00 | 2979,76 |
19,000.00 | 957.00 | 1,740,00 | 2,697.00 | 3209,43 |
22,000.00 | 1,035.00 | 1,855,00 | 2,890.00 | 3439,10 |
25,000.00 | 1,113.00 | 1,970,00 | 3,083.00 | 3668,70 |
30,000.00 | 1,218.00 | 2,157,50 | 3,375.50 | 4016,85 |
35,000.00 | 1,323.00 | 2,345,00 | 3,668.00 | 4364,92 |
40,000.00 | 1,428.00 | 2,532,50 | 3,960.50 | 4713,00 |
45,000.00 | 1,533.00 | 2,720,00 | 4,253.00 | 5061,07 |
50,000.00 | 1,638.00 | 2,907,50 | 4,545.00 | 5408,55 |
65,000.00 | 1,998.00 | 3,120,00 | 5,118.00 | 6090,42 |
80,000.00 | 2,358.00 | 3,332,50 | 5,690.50 | 6771,70 |
95,000.00 | 2,718.00 | 3,545,00 | 6,263.00 | 7452,97 |
110,000.00 | 3,078.00 | 3,757,50 | 6,835.50 | 8134,25 |
125,000.00 | 3,438.00 | 3,970,00 | 7,408.00 | 8815,52 |
140,000.00 | 3,798.00 | 4,182,50 | 7,980.50 | 9496,80 |
155,000.00 | 4,158.00 | 4,395,00 | 8,553.00 | 10178,07 |
170,000.00 | 4,518.00 | 4,607,50 | 9,125.50 | 10859,35 |
185,000.00 | 4,878.00 | 4,820,00 | 9,698.00 | 11540,63 |
200,000.00 | 5,238.00 | 5,032,50 | 10,270.50 | 12221,90 |
mehr als 200,00.00 | auf Anfrage |
Die Summe der Beträge ergibt das Honorar für ein reguläres streitiges Klageverfahren.
Für eine Klage ist ein Gerichtskostenvorschuss iHv. 3 Gerichtsgebühren einzuzahlen (in Tabelle berücksichtigt).
Tabelle 2 - Gesetzliche Tabelle - Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klage, Gebühren Zwangsvollstreckung, Kosten Klageverfahren nach Widerspruch gegen Mahnbescheid
Ein gerichtliches Verfahren kann über einen gerichtlichen Mahnbescheid oder eine Klage eingeleitet werden (Beträge ohne Gewähr).
Forderung | gerichtlicher Mahn- | Kosten | Klage | Klage | Klage | Gebühren der | Klage |
1. Stufe | kein | Kosten bei Widerspruch | Kosten bei Widerspruch | Kosten einer Klage n. | gesetzliche | Kosten des | |
bis 500,00
|
96,26
|
128,39
|
105.00
|
112,50
|
262,50
|
21,06
|
294,81
|
bis 1000.00
|
146,24
|
198,60
|
159.00
|
200,00
|
420,80
|
34,27
|
474,11
|
bis 1500.00
|
196,15
|
264,58
|
213.00
|
287,50
|
578,93
|
49,27
|
651,99
|
bis 2,000.00
|
246,80
|
336,05
|
267.00
|
375,00
|
737,05
|
64,26
|
825,11
|
bis 3,000.00
|
316,99
|
436,59
|
324.00
|
502,50
|
945,78
|
86,11
|
1.055,68
|
bis 4,000.00
|
387,18
|
537,12
|
381.00
|
630,00
|
1.154,50
|
107,96
|
1.286,26
|
bis 5,000.00
|
457,37
|
637,66
|
438.00
|
757,50
|
1.363,23
|
129,81
|
1.516,83
|
bis 6,000.00
|
527,56
|
738,19
|
495.00
|
885,00
|
1.571,95
|
150,18
|
1.745,93
|
bis 7,000.00
|
597,75
|
838,73
|
552.00
|
1,012,50
|
1.780,68
|
168,39
|
1.972,86
|
bis 8,000.00
|
667,94
|
939,26
|
609.00
|
1,140,00
|
1.989,40
|
186,59
|
2.199,79
|
bis 9,000.00
|
738,13
|
1.039,80
|
666.00
|
1,267,50
|
2.198,13
|
204,80
|
2.426,72
|
bis 10,000.00
|
808,32
|
1.140,33
|
723.00
|
1,395,00
|
2.406,85
|
239,43
|
2.653,66
|
bis 13,000.00
|
876,06
|
1.235,44
|
801.00
|
1,510,00
|
2.621,70
|
255,85
|
2.884,93
|
bis 16,000.00
|
943,80
|
1.130,55
|
879.00
|
1,625,00
|
2.836,55
|
272,27
|
3.116,20
|
bis 19,000.00
|
1.011,54
|
1.425,66
|
957.00
|
1,740,00
|
3.051,40
|
288,69
|
3.347,47
|
bis 22,000.00
|
1.079,28
|
1.520,77
|
1,035.00
|
1,855,00
|
3.266,25
|
305,12
|
3.578,74
|
bis 25,000.00
|
1.147,02
|
1.615,88
|
1,113.00
|
1,970,00
|
3.481,20
|
331,89
|
3.810,02 |
Es handelt sich um eine Kostenübersicht, so dass Ihre Kosten im Einzelfall anders ausfallen können. Nicht enthalten ist die Berechnung der sog. Geschäftsgebühr (für die außergerichtliche Tätigkeit), die auf die Kosten im Gerichtsverfahren z.T. anzurechnen ist, (nicht vom Gegner erstattungsfähige) Kopiekosten, Reisekosten und sog. Abwesenheitsgeld. vgl. >>
* Einzelforderungen unter 600,00 EUR können wir grdstzl. nicht annehmen. Etwas anderes gilt nur bei Dauerbeauftragung zum Inkasso mehrerer Forderungen. Fragen Sie uns!
** Mandate zur Abwehr von Forderungen unter 600,00 EUR übernehmen wir nur unter den folgenden Bedingungen: - der Mandant hält die Forderung für gänzlich unbegründet, - der Mandant kann dies durch Unterlagen (Zahlungsbelege, Schreiben, Emails, Verträge usw.) in vollem Umfang nachweisen, - der Mandant ist bereit, die gesetzlichen Gebühren für ein zu erwartendes Gerichtsverfahren abweichend von den o.g. Bedingungen in voller gesetzlicher Höhe schon bei unserer Beauftragung als Vorschuss zu entrichten. Im Falle einer außergerichtlichen Lösung werden die überschießenden Gebühren abgerechnet und selbstverständlich zurückerstattet.
*** Wir berechnen hier die gesetzlichen Gebühren.
Zustellung des Mahnbescheids im Ausland findet nur bei einem Wohn- oder Firmensitz in einem der folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG).
Die amtliche Zustellung kann dauern. Die Zuständigkeit des deutschen Gerichtes muss belegt werden können, z.B. Gerichtsstandsvereinbarung oder Erfüllungsort des Vertrages in Deutschland oder die inländische Zuständigkeit ergibt sich, wie in Unterhaltssachen, unmittelbar aus gesetzlichen Vorschriften (vgl. Art. 5 Nr. 2 EuGVVO). Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid kann innerhalb eines Monats erfolgen. Zusätzliche Kosten können anfallen: Prüfungsgebühr für das Zustellersuchen durch das Gericht (i.d.R. 20,00 EUR); Zustellauslagen der ausländischen Behörden; ggf. Vorschuss für anfallende Übersetzungskosten (zwischen 180,00 und 280,00 EUR).
**** Zahlt der Schuldner direkt an Sie und/oder nur die Hauptforderung ohne unsere Kosten sind wir berechtigt, angefallene gesetzl. Gebühren weiter gegen den Schuldner geltend zu machen. Von Raten ziehen wir offene Gebühren, die letztlich der Schuldner zu tragen hat, ab. Bei Vereinbarungen mit dem Schuldner ohne unsere Beteiligung, die die gesetzl. Gebühren nicht berücksichtigen, trägt der Mandant die gesetzl. Gebühren. Diese Bedingungen sind aus unserer und anwaltlicher Sicht selbstverständlich. Fragen Sie uns!