Inkasso Köln + Inkasso Deutschland + Inkasso weltweit - Unser Forderungsmanagement - Unsere Leistungen und Angebote

Das nationale und internationale Inkasso sind unsere Tätigkeitsgebiete. Über das Inkasso und Forderungsmanagement hinaus haben wir uns als Rechtsanwälte insbesondere im Bereich des Kaufrechts und Handelsrechts spezialisiert. Die Kanzlei besteht seit 2000 in Köln.   

Von Köln aus beraten wir als Rechtsanwälte national und international Unternehmen und Unternehmer weltweit, übernehmen deren Inkasso und Forderungsmanagement (B2B, B2C) und führen handelsrechtliche Gerichtsverfahren bis zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung und Vertretung in Insolvenzverfahren durch. 


Inkasso, Köln, International, Rechtsanwälte, Inkassounternehmen


Unsere Erfahrung im Inkasso: Wie hoch sind Ihre Außenstände? Wie lange können Sie sich säumige Kunden und offene Forderungen leisten? 


Unsere Erfahrung nach mehr als 25 Jahren Praxis stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Unsere Kanzlei hat sich mit einem angegliederten Inkassobüro auf die Beitreibung von Forderungen spezialisiert und besteht aus ausgewiesenen Experten im Inkasso. 

Wir machen seit Jahren Forderungen für ausländische Unternehmen und Privatleute in ganz Deutschland geltend. Die Forderungen stammen im Wesentlichen aus Kauf, Handel und Darlehen - aus allen Branchen!

Wir sind der geeignete Partner, wenn keine kostenintensive Anbindung an ein Inkassobüro gewünscht wird und Sie sich schon früh gegen Zahlungsausfälle und hohe Außenstände absichern wollen.

Hier können Sie die Kosten für ein Klageverfahren berechnen!  

Unser Gebührenrechner für einen Kostenüberblick bei Klage. 

Dieses Gebührenprogramm berechnet die Kosten Ihres Rechtsanwaltes plus Mehrwertsteuer plus Gerichtskosten bis zu einem Streitwert/Forderungshöhe von 22.000,00 EUR und wird in den kommenden Tagen noch erweitert!

Es werden die Gebühren für ein Klageverfahren 1. Instanz in Deutschland berechnet. Es handelt sich um Mindestgebühren.
Es können je nach Einzelfall weitere Gebühren hinzukommen!
Insbesondere kann es bei voriger außergerichtlicher Tätigkeit zur Berechnung einer Geschäftsgebühr kommen, die bei nachfolgender Klage teilweise auf die Klagegebühren angerechnet wird.
Das gleiche gilt wenn ein gerichtliches Mahnverfahren mit Widerspruch vorausgeht, dann sind die Kosten höher. 

Die Mehrwertsteuer von aktuell 19% (02/2023) ist bereits mitberechnet und in der Gesamtsumme enthalten.

Das Prozessrisiko - worst case - für den Fall, das man die Klage verliert, werden hier die Gebühren eines gegnerischen Rechtsanwalts - allerdings ohne Mehrwertsteuer - addiert, so dass diese Berechnung nur gewerbliche Kunden betrifft.

Privatleute müssten noch auf die Summe von Verfahrensgebühr und Terminsgebühr die Mehrwertsteuer von aktuell 19% hinzurechnen.

Die Nutzung erfolgt ohne jede Gewähr! Copyright Michael Feinen 2023



Warum sich Anwaltsinkasso lohnt! 

  • Konditionen, die Sie von Vorleistungen freistellen: keine Grundgebühr, keine Vertragsbindung, Ihr Schuldner bezahlt! 
  • Falls Sie Ihr Inkasso und Forderungsmanagement selbst betreiben, halten Sie die Kosten für die hierfür erforderliche Zeit und das Personal vor, Kosten, die niemand erstattet. Unsere Kosten sind dagegen in voller Höhe erstattungsfähig. Bei der Übertragung aller laufenden Mahnsachen können wir individuelle Angebot erstellen. Setzen Sie sich einfach unverbindlich mit uns in Verbindung 
  • in ganz Deutschland setzen wir Ihre Forderungen durch
  • Kostenneutrale, effektive Realisierung offener und titulierter Forderungen 
  • Ihre Vorteile: außergerichtliche Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles liegt in einer Hand! Zeitverluste durch Einarbeitung eines Anwaltes entfallen. 
  • Schnelle Auskünfte über Ihre Schuldner durch Anbindung an Internet-Datenbanken, insbes. SCHUFA 
  • Auf Grund der gesetzlichen Regelung für Rechtsanwälte hat Ihr Schuldner alle Kosten zu übernehmen.

Unsere Angebote im Inkasso: 

1. Außergerichtlich:

  • Unsere außergerichtliche Tätigkeit ist für Sie kostenlos, einschließlich
  • Prüfung der postalischen Adresse und Einwohnermeldeamt (ohne konkreten Auftrag 45,00 Euro) 
  • Prüfung auf Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung), ohne konkreten Auftrag 25,00 EUR
  • Wirtschaftsauskunft Einzelperson, 80,00 EUR 
  • Wirtschaftsauskunft Firmen, 120,00 EUR 
  • schnelle Zahlung über PayPal ist möglich!      

Seit 2014 arbeiten wir mit der SCHUFA zusammen und können somit nicht nur kostengünstig Auskünfte über Ihre Schuldner einholen, sondern auch Eintragungen von säumigen Schuldnern veranlassen, was die Wirkung unserer Tätigkeit ggü. Schuldnern entscheidend vergrößert.  


2. Gerichtlich:

  • kostenlose gerichtliche Beitreibung möglich
  • gerichtliche Beitreibung unter Leistung nur der Gerichtskosten möglich

Einzelheiten finden Sie hier: more (Ziff. 3) vgl. >>


Unser Angebot

Wir bieten an, in außergerichtlichen Verfahren keine Gebühren zu berechnen, wenn

  • der Anspruch nicht älter als 3 Jahre ist (1 Jahre im Transportgewerbe)
  • wir über eine gültige Postadresse und alle Kontaktdaten des Schuldners verfügen
  • wir verfügen über alle Dokumente wie Rechnungen, Verträge, Lieferscheine (POD's), CMR im Transportgeschäft, Korrespondenz
  • wir verfügen über eine unterzeichnete Vollmacht (Downloads hier>>)


Wir bieten Ihnen an, in Gerichtsverfahren nur die Gerichtsgebühren zu berechnen, wenn

  • alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind
  • die Hauptforderung bzw. der geschuldete Betrag weniger als 15.000 EUR und mehr als 500 EUR beträgt
  • keine Einwände des Schuldners bekannt sind (Mängel, Falschlieferung, Schaden etc)
  • der Schuldner keinen Widerspruch oder Einspruch bei Gericht einlegt
  • der Schuldner auf der Grundlage unserer vorherigen Prüfung noch zahlungsfähig ist

Es ist daher möglich, mit einer Investition von 50 bis 300 EUR je nach Höhe der Forderung einen vollstreckbaren Vollstreckungstitel bzw. ein Urteil zu erwirken.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns das Recht vorbehalten müssen, all diese Details zu überprüfen, bevor wir diese Bedingungen bestätigen. Diese Bedingungen gelten nicht im Falle eines Insolvenzverfahrens.

Die Gebühren für die Zwangsvollstreckung sind schwer vorhersehbar, liegen aber regelmäßig in der Größenordnung von 50 bis 150 EUR.



3. Verfahren: 

  • Wir prüfen idR Ihre Schuldner sofort (Bonitätsprüfung), damit Sie schnellstmöglich Gewissheit haben, ob Ihre Forderung durchsetzbar ist. 
  • Wir mahnen den Schuldner nach Erhalt der Rechnung und der notwendigen Kontaktdaten zunächst noch einmal außergerichtlich und schriftlich.
  • Unser Mahnschreiben enthält unsere gesetzlichen Gebühren und Kosten und dem Schuldner wird eine Zahlungsfrist gesetzt. 
  • Mehrere anwaltliche Mahnungen empfehlen wir in der Regel nicht! 
  • Wir nehmen telefonischen Kontakt mit dem Schuldner auf, um ihn zur Zahlung zu bewegen.
  • In der Zwischenzeit holen wir auch Auskünfte über den Schuldner ein.
  • Sollte der Schuldner nicht reagieren, so wird nach Absprache mit Ihnen schnell und konsequent das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben. 
  • Nach Erhalt eines Vollstreckungsbescheids oder Urteils leiten wir die Zwangsvollstreckung ein und überwachen diese.
  • Die beigetriebenen Gelder werden sofort abgerechnet und weitergeleitet.                                             

Vielen Dank für Ihr Interesse!

E-Mail
Anruf
Infos
Instagram
LinkedIn